Wir sind sind für die Ausstellung von Energieausweisen autorisiert durch:
Mit Online Bestellung Zeit & Geld sparen, rechtskonform nach neuem GEG 2024 !
Energieausweis für Wohnen & Gewerbe nach Verbrauch oder Bedarf online beantragen.
Egal ob es sich um ein Haus (Wohngebäude) oder ein gewerbliches bzw. öffentliches Gebäude (Nichtwohngebäude) handelt, bei uns können Sie den Energieausweis für Wohnen & Gewerbe nach Verbrauch oder Bedarf in Torgau online bestellen.
Erfassen Sie hier die Daten für Ihren Energieausweis in 4 einfachen Schritten bequem Online:
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Ausweis Art:
Verbrauch
oder
Bedarf
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Gebäude Daten:
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Erstellung
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Wenn Sie lieber Ihre Daten Offline und in Ruhe erfassen wollen, können Sie auch unser Erfassungstool Verbrauchsausweise Wohngebäude (WG) & Nichtwohngebäude (NWG) als Excel-Tabelle oder PDF-Formular herunterladen und uns später per Email senden:
____>> download Exceltool WG/NWG
____>> download PDF-Formular Wohngebäude
____>> download PDF-Formular Nicht-WG
0371/64 96 70 84
Rechtssicher: kein Algorithmus, geprüft durch Diplom-Ingenieure, gültig 10 Jahre nach GEG 2024, inkl. Registriernummer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)
Beispiel amtlicher Energieverbrauchsausweis, ausgestellt durch Diplom-Ingenieur Sascha Hector, Chemnitz:
Bei uns sind Ihre Daten sicher:
Wir geben keine Daten an Banken, Makler, Online-Portale, Energieversorger o.ä. weiter!
Unsere Seiten sind SSL-verschlüsselt.
Tel.: 0371 / 64967084
Email: info@hectors.de
Fragen und Antworten zum Energieausweis
Klicken Sie auf die Überschrift um zum jeweiligen Abschnitt zu gelangen:
Was ist ein Energieausweis bzw. Energiepass?
Wann besteht die Energieausweis Pflicht?
Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?
Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Verbrauchsausweises vorliegen?
Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Bedarfsausweises vorliegen?
Wieviel kostet die Ausstellung eines Energieausweises?
Nach welcher Vorschrift / Norm müssen aktuell Energieausweise ausgestellt werden?
Wieso benötigt jeder Energieausweis eine Registriernummer vom DIBt?
Welche Bedeutung haben die Energieeffizienzklassen im Energieausweis ?
Für welche Regionen stellen wir Energieausweise aus?
Was ist ein Energieausweis bzw. Energiepass?
Der Energieausweis/Energiepass dokumentiert den energetischen Zustand und die Energieeffizienz einer Immobilie. Er enthält Angaben zum Gebäude sowie zu den Energieträgern wie Öl oder Gas. So haben Käufer oder Mieter einen Überblick zu den Energiekosten für die Heizung und den Warmwasserverbrauch. Ab dem Ausstellungsdatum ist der Ausweis zehn Jahre gültig. Für Immobilienbesitzer bietet der Energieausweis aber auch einen Anreiz, Gebäude energetisch zu sanieren. Denn die Kennwerte geben Hinweise, wo Sanierungen oder Modernisierungen sinnvoll sein könnten, um den Energieverbrauch zu senken. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben Sie als Verkäufer oder Vermieter außerdem die Pflicht, den Energieausweis bei der Immobilien- oder Wohnungsbesichtigung proaktiv vorzulegen. Darüber hinaus müssen bereits in der Immobilienanzeige bestimmte Angaben zur Energieeffizienz aufgeführt werden.
Wann besteht die Energieausweis Pflicht?
Fast jedes Gebäude, das auf übliche Temperaturen beheizt werden soll, braucht einen Energieausweis. Außerdem ist ein Ausweis notwendig, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchten. Die Vorgaben dazu beruhen auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Ausweise sind bereits beim ersten Besichtigungstermin dem Käufer oder Mieter unaufgefordert vorzulegen. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 EURO. Einige Gebäude sind nach §2 und §3 GEG von der Energieausweispflicht befreit (z.B. „kleine Gebäude“ oder Baudenkmäler). Falls Sie eine Bescheinigung zur Befreiung von der Energieausweispflicht benötigen, klicken Sie hier:
Bescheinigung zur Befreiung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, die nach §§ 2, 3 GEG von der Energieausweispflicht befreit sind (z.B. Denkmäler und kleine Gebäude)
Bearbeitungszeit ca. 1-2 Werktage, Versand als PDF, Zahlung per Rechnung
Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?
Der verbrauchsbasierte Energieausweis (amtl. Energieverbrauchsausweis) oder der sog. „kleine Energieausweis“ wird auf Grundlage der Energieverbräuche über einen Zeitraum von 3 Jahren erstellt.
Beim bedarfsbasierten Energieausweis (amtl. Energiebedarfsausweis) wird die Gebäudehülle (z.B. 3D CAD Modell) erfasst und daraus der Wärmebedarf berechnet. …für weiterführende Informationen klicken
Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis? Hier geht`s zum kostenlosen Check.
Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Verbrauchsausweises vorliegen?
Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises werden die Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre benötigt. Sie benötigen außerdem die Angaben zu: Gebäudetyp, Baujahr und Wohnfläche. Pflichtbilder gemäß GEG: Außenansicht und Typenschild der Heizungsanlage
Ein Ortstermin ist nicht erforderlich. Die Daten können über das online Formular angegeben werden.
Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Bedarfsausweises vorliegen?
Für die Erstellung eines Bedarfsausweises werden Daten zur Altersklasse, Gebäudehülle und zur Anlagentechnik erfasst. Dabei werden u. A. folgende Angaben berücksichtigt: Gebäudetyp und -form, Wohnfläche, Baujahr, Angaben zur Gebäudehülle, z. B. die Anzahl der Vollgeschosse, Konstruktion der Außenhülle (Dämmung, Fenster…), Keller-, Decken- und Dachangaben sowie Angaben zur Heizungsanlage (Baujahr, Brennstoff).
Pflichtbilder gemäß GEG: Außenansicht und Typenschild der Heizungsanlage
Ein Grundriss, auch anhand einer selbst gefertigten Skizze oder eine Baubeschreibung sowie weitere Fotos sind für eine umfassende Begutachtung durch die Energieberater sehr hilfreich.
Ein Ortstermin ist nicht erforderlich. Die Daten können über das online Formular angegeben werden.
Wer stellt Energieausweise aus?
Den Energieausweis dürfen nach dem Gebäudeenergiegesetz (§88, GEG) nur Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen sowie Berufspraxis ausstellen. Dazu zählen beispielsweise Ingenieure, Architekten. Das GEG zählt sämtliche Voraussetzungen auf. Jedoch ist ein amtliches Zertifikat der Zulassung nicht geregelt. Diese Aufgabe hat die die Deutsche Energie Agentur (dena) übernommen. Die dena prüft die Qualifikationen der Aussteller und registriert die berechtigten Aussteller für Energieausweise in der Austellerliste.
Ist für die Datenerhebung ein Ortstermin notwendig?
Ausweisaussteller müssen das Gebäude nicht besichtigen oder begehen. Es reicht, wenn Sie als Eigentümer Daten und aussagekräftige Fotos vom Gebäude bereitstellen, die zur Ausstellung des Energieausweises erforderlich sind. Der Ausweisersteller darf die Daten nur verwenden, wenn er keine begründeten Zweifel an der Richtigkeit hat. Datenblätter der technischen Anlagen können dabei hilfreich sein. Die ermittelten Energiekennwerte basieren auf den zugrunde gelegten Daten und dem angewandten Rechenverfahren.
Wieviel kostet die Ausstellung eines Energieausweises?
Energieausweise werden schon für unter 100 Euro angeboten (bei uns ab 79 EURO). Verbrauchsausweise sind dabei günstiger als Bedarfsausweise (bei uns ab 259 EURO), weil bei ihnen der Aufwand für die Datenerhebung geringer ist. Allerdings ist ihre Aussagekraft auch anders zu bewerten. Wie teuer es im Einzelfall wird, hängt auch von der Komplexität des Gebäudes ab, also von der Gebäudegröße, dem Aufwand für die Erfassung der unterschiedlichen Bauteile, dem Heizsystem und den vorliegenden Bauunterlagen. Vorsicht ist geboten, wenn Energieausweise kostenlos oder besonders günstig angeboten werden. Meist verstecken sich hinter solchen Angeboten Datensammler, die Ihre Daten beispielsweise für die Vermarktung von Immobilienangeboten verwenden. Des Weiteren ist die Gefahr groß, dass Sie einen ungültigen Ausweis erhalten, weil dem Anbieter die notwendige Qualifikation und Sorgfalt fehlt. Viele solcher Billiganbieter setzten auf einen automatisierten Algorithmus zur Ausstellung von Energieausweisen. Es ist fraglich ob diese Ausweise der Qualitätsprüfung durch das Deutsche Institut für Bautechnik standhalten können. Achtung: Für ungültige Ausweise haftet der Eigentümer, es drohen Bußgelder von bis zu 10.000 EURO.
Nach welcher Vorschrift / Norm müssen aktuell Energieausweise ausgestellt werden?
Am 16. Oktober 2023 gab es eine Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes zum GEG 2024. Energieausweise dürfen nur noch nach GEG 2024 in Verbindung mit der DIN 18599 ausgestellt werden. Geändert wurden unter Anderem die Primärenergiefaktoren, Treibhausgasemissionen und maximale U-Werte für den Gebäudebestand. Neu seit 01.01.2024 ist auch die Darstellung des Erfüllungsgrades zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Bedarfsausweis. Einige Aussteller bieten immer noch Energieausweise nach dem veralteten Stand ENEV 2014, GEG 2020 oder GEG 2023 an. Diese Ausweise sind ungültig.
Wieso benötigt jeder Energieausweis eine Registriernummer vom DIBt?
Jeder Energieausweis wird beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert und erhält eine vom jeweiligen Bundesland, in dem sich das Gebäude befindet, abhängige Registriernummer. Das DIBt übernimmt die Qualitätssicherung für Energieausweise in Form einer 2-stufigen Stichprobenprüfung. Hierbei wird u. A. das Berechnungsverfahren und die Datengrundlagen für den Energieausweis geprüft. Die Registriernummern sind kostenpflichtig und bei uns im Komplettpreis enthalten.
Welche Bedeutung haben die Energieeffizienzklassen im Energieausweis ?
A: Energiebedarf – 30 bis 50 kWh/(m²a); Einstufung als “KfW 55-Haus”; erfüllt die Mindestvorgaben der EnEV 2016.
B: Energiebedarf – 50 bis 75 kWh/(m²a); “KfW-Energiesparhaus 60” oder “3-Liter-Haus”, wenn das Gebäude nur drei Liter Heizöl oder weniger pro Jahr und Quadratmeter Fläche benötigt; erfüllt die Mindestvorgaben der EnEV 2014.
C: Energiebedarf – 75 bis 100 kWh/(m²a); der Standard entspricht ungefähr dem klassischen Niedrigenergiehaus.
D: Energiebedarf – 100 bis 130 kWh/(m²a); hält die Vorgaben der EnEV ein; meist handelt es sich um kompakte Neubauten, zum Teil aber auch um qualitativ hochwertig sanierte Bestandsgebäude mit einer effizienten Heizung und guter Dämmung.
E: Energiebedarf – 130 bis 160 kWh/(m²a); häufig Einfamilienhäuser und sanierte Altbauten, die sowohl die Mindestanforderungen der EnEV und die Standards der zweiten Wärmeschutzverordnung von 1982 einhalten.
F: Energiebedarf – 160 bis 200 kWh/(m²a); vollständig sanierte Altbauten, die die Vorgaben der EnEV an ein Energieklassen Haus für Bestandsimmobilien erfüllen.
G: Energiebedarf – 200 bis 250 kWh/(m²a); teilweise modernisierte und isolierte Altbauten; häufig nur rudimentär gedämmt nach der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 und mit einer neuen Heizung versehen.
H: Energiebedarf – über 250 kWh/(m²a); in dieser schlechtesten der Energieeffizienzklassen für ein Haus befinden sich hauptsächlich völlig unsanierte Altbauten und Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen.
Ab der Energieeffizienzklasse F wird von sogenannten „worst performance buildings“ (wpb) gesprochen, also Gebäuden die besonders energieineffizient sind.
In der geplanten EU-Richtlinie soll zukünftig geregelt werden, dass alle Wohngebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen müssen und ab 2040 alle Häuser in der Klasse D sein müssen. Die Umsetzung in deutsches Recht soll bis zum Sommer 2023 in einer Gesetzesnovelle zum GEG 2023 umgesetzt werden. Um die Bürger für die rasche Umsetzung zu „motivieren“, wird bereits über Bußgelder von bis zu 50 T€ diskutiert.
Für welche Regionen stellen wir Energieausweise aus?
Prinzipiell stellen wir Energiepässe für alle Regionen in Deutschland aus. Wenn in einzelnen Fällen eine Vor-Ort-Besichtigung notwendig ist, erstellen wir Ihnen gern ein Angebot hierzu.
Energieausweise für die PLZ-Region Torgau:
04860 Torgau, 04860 Werdau, 04860 Welsau, 04860 Weidenhain, 04860 Zietenhof, 04860 Weßnig, 04860 Süptitz, 04860 Taura, 04860 Melpitz, 04860 Mehderitzsch, 04860 Loßwig, 04860 Kranichau, 04860 Kunzwerda, 04860 Klein Kranichau, 04860 Gräfendorf, 04860 Kreischau, 04860 Bennewitz, 04860 Klitzschen, 04860 Beckwitz, 04860 Großwig, 04860 Brückenkopf, 04862 Mockrehna, 04862 Schöna, 04862 Strelln, 04874 Puschwitz, 04874 Belgern-Schildau, 04874 Belgern, 04874 Treblitzsch, 04874 Tauschwitz, 04874 Staritz, 04874 Stehla, 04874 Plotha, 04874 Oelzschau, 04874 Ottersitz, 04874 Neußen, 04874 Mahitzschen, 04874 Liebersee, 04874 Lausa, 04874 Korgitzsch, 04874 Klein Staritz, 04874 Köllitzsch, 04874 Heideberg, 04874 Dröschkau, 04874 Ammelgosswitz, 04874 Kaisa, 04874 Döbeltitz, 04880 Elsnig, 04880 Trossin, 04880 Roitzsch, 04880 Proschwitz, 04880 Vogelgesang, 04880 Wörblitz, 04880 Dommitzsch, 04880 Polbitz, 04880 Neiden, 04880 Mockritz, 04880 Meltitz, 04880 Mahlitzsch, 04880 Leipnitz, 04880 Kommende Dommitzsch, 04880 Gniebitz, 04880 Drebligar, 04880 Falkenberg, 04880 Drögnitz, 04880 Dahlenberg, 04880 Greudnitz, 04886 Arzberg, 04886 Rosenfeld, 04886 Rödingen, 04886 Repitz, 04886 Pülswerda, 04886 Prausitz, 04886 Zwethau, 04886 Beilrode, 04886 Triestewitz, 04886 Neu-Bleesern, 04886 Packisch, 04886 Nichtewitz, 04886 Last, 04886 Kaucklitz, 04886 Eulenau, 04886 Blumberg, 04886 Camitz, 04886 Kötten, 04886 Kleinarzberg, 04886 Haidehäuser, 04886 Adelwitz, 04886 Döbrichau, 04886 Dautzschen, 04886 Elsterberg, 04886 Kathewitz, 04886 Falkenstruth, 04886 Döhlen, 04886 Großtreben, 04886 Graditz, 04889 Probsthain, 04889 Schildau, 04889 Staupitz, 04889 Sitzenroda, 04889 Schilderhain, 04889 Ochsensaal, 04889 Langenreichenbach, 04889 Kobershain, 04889 Blankenau, 04895 Falkenberg, 04895 Falkenberg/Elster, 04895 Schmerkendorf, 04895 Lönnewitz, 04895 Löhsten, 04895 Bomsdorf, 04895 Kölsa, 04895 Beyern, 04910 Elsterwerda, 04910 Würdenhain, 04910 Krauschütz, 04910 Kotschka, 04910 Elsterwerda-Biehla, 04910 Haida, 04910 Holzhof, 04916 Rahnisdorf, 04916 Herzberg, 04916 Züllsdorf, 04916 Wiepersdorf, 04916 Wildenau, 04916 Werchau, 04916 Stolzenhain, 04916 Stolzenhain, 04916 Schmielsdorf, 04916 Neunaundorf, 04916 Neuhof, 04916 Mahdel, 04916 Kleinrössen, 04916 Großrössen, 04916 Grochwitz, 04916 Dubro, 04916 Brandis, 04916 Jeßnigk, 04916 Gräfendorf, 04916 Horst, 04916 Hartmannsdorf, 04916 Borken, 04916 Fermerswalde, 04916 Kaxdorf, 04916 Friedrichsluga, 04916 Freywalde, 04916 Bicking, 04916 Grauwinkel, 04916 Buckau, 04916 Krassig, 04916 Grassau, 04916 Hohenkuhnsdorf, 04916 Bernsdorf, 04916 Arnsnesta, 04916 Frauenhorst, 04924 Übigau, 04924 Prestewitz, 04924 Bad Liebenwerda, 04924 Zobersdorf, 04924 Zinsdorf, 04924 Zeischa, 04924 Winkel, 04924 Weinberge, 04924 Wahrenbrück, 04924 Uebigau-Wahrenbrück, 04924 Saxdorf, 04924 Neuburxdorf, 04924 Marxdorf, 04924 Maasdorf, 04924 Lausitz, 04924 Dobra, 04924 Knissen, 04924 Bönitz, 04924 Beiersdorf, 04928 Reißdamm, 04928 Plessa, 04928 Schönau im Schwarzwald, 04928 Plessa Süd, 04928 Schraden, 04928 Kaupen, 04928 Kahla, 04928 Döllingen, 04931 Weinberge, 04931 Wendisch Borschütz, 04931 Mühlberg/Elbe, 04931 Mühlberg/Elbe, 04931 Schweditz, 04931 Martinskirchen, 04931 Lehndorf, 04931 Langenrieth, 04931 Köttlitz, 04931 Brottewitz, 04931 Altenau, 04931 Altbelgern, 04931 Dreihäuser, 04931 Boragk, 04931 Fichtenberg, 04931 Kaitzschhäuser, 04931 Burxdorf, 04931 Borschütz, 04932 Gröden, 04932 Saathain, 04932 Reichenhain, 04932 Prösenkolonie, 04932 Prösen, 04932 Prieschka, 04932 Wainsdorf, 04932 Röderland, 04932 Seifertsmühl, 04932 Oschätzchen, 04932 Neusaathain, 04932 Hirschfeld, 04932 Großthiemig, 04932 Merzdorf, 04932 Maiblumengehege, 04932 Kosilenzien, 04932 Kröbeln, 04934 Hohenleipisch, 04934 Kraupa, 04934 Dreska, 04936 Redlin, 04936 Proßmarke, 04936 Weißenburg, 04936 Wehrhain, 04936 Schlieben, 04936 Stechau, 04936 Striesa, 04936 Osteroda, 04936 Oelsig, 04936 Polzen, 04936 Naundorf, 04936 Malitschkendorf, 04936 Fichtwald, 04936 Lebusa, 04936 Hohenbucko, 04936 Kremitzaue, 04936 Frankenhain, 04936 Körba, 04936 Berga, 04936 Kolochau, 04936 Knippelsdorf, 04936 Hillmersdorf, 04936 Jagsal, 04938 Übigau, 04938 Wenzendorf, 04938 Wahrenbrück, 04938 Uebigau-Wahrenbrück, 04938 Möglenz, 04938 Koßdorf, 04938 Kauxdorf