Wir sind sind für die Ausstellung von Energieausweisen autorisiert durch:
Mit Online Bestellung Zeit & Geld sparen, rechtskonform nach neuem GEG 2024 !
Energieausweis für Wohnen & Gewerbe nach Verbrauch oder Bedarf online beantragen.
Egal ob es sich um ein Haus (Wohngebäude) oder ein gewerbliches bzw. öffentliches Gebäude (Nichtwohngebäude) handelt, bei uns können Sie den Energieausweis für Wohnen & Gewerbe nach Verbrauch oder Bedarf in Dessau online bestellen.
Erfassen Sie hier die Daten für Ihren Energieausweis in 4 einfachen Schritten bequem Online:
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Ausweis Art:
Verbrauch
oder
Bedarf
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Gebäude Daten:
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Erstellung
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Wenn Sie lieber Ihre Daten Offline und in Ruhe erfassen wollen, können Sie auch unser Erfassungstool Verbrauchsausweise Wohngebäude (WG) & Nichtwohngebäude (NWG) als Excel-Tabelle oder PDF-Formular herunterladen und uns später per Email senden:
____>> download Exceltool WG/NWG
____>> download PDF-Formular Wohngebäude
____>> download PDF-Formular Nicht-WG
0371/64 96 70 84
Rechtssicher: kein Algorithmus, geprüft durch Diplom-Ingenieure, gültig 10 Jahre nach GEG 2024, inkl. Registriernummer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)
Beispiel amtlicher Energieverbrauchsausweis, ausgestellt durch Diplom-Ingenieur Sascha Hector, Chemnitz:
Bei uns sind Ihre Daten sicher:
Wir geben keine Daten an Banken, Makler, Online-Portale, Energieversorger o.ä. weiter!
Unsere Seiten sind SSL-verschlüsselt.
Tel.: 0371 / 64967084
Email: info@hectors.de
Fragen und Antworten zum Energieausweis
Klicken Sie auf die Überschrift um zum jeweiligen Abschnitt zu gelangen:
Was ist ein Energieausweis bzw. Energiepass?
Wann besteht die Energieausweis Pflicht?
Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?
Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Verbrauchsausweises vorliegen?
Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Bedarfsausweises vorliegen?
Wieviel kostet die Ausstellung eines Energieausweises?
Nach welcher Vorschrift / Norm müssen aktuell Energieausweise ausgestellt werden?
Wieso benötigt jeder Energieausweis eine Registriernummer vom DIBt?
Welche Bedeutung haben die Energieeffizienzklassen im Energieausweis ?
Für welche Regionen stellen wir Energieausweise aus?
Was ist ein Energieausweis bzw. Energiepass?
Der Energieausweis/Energiepass dokumentiert den energetischen Zustand und die Energieeffizienz einer Immobilie. Er enthält Angaben zum Gebäude sowie zu den Energieträgern wie Öl oder Gas. So haben Käufer oder Mieter einen Überblick zu den Energiekosten für die Heizung und den Warmwasserverbrauch. Ab dem Ausstellungsdatum ist der Ausweis zehn Jahre gültig. Für Immobilienbesitzer bietet der Energieausweis aber auch einen Anreiz, Gebäude energetisch zu sanieren. Denn die Kennwerte geben Hinweise, wo Sanierungen oder Modernisierungen sinnvoll sein könnten, um den Energieverbrauch zu senken. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben Sie als Verkäufer oder Vermieter außerdem die Pflicht, den Energieausweis bei der Immobilien- oder Wohnungsbesichtigung proaktiv vorzulegen. Darüber hinaus müssen bereits in der Immobilienanzeige bestimmte Angaben zur Energieeffizienz aufgeführt werden.
Wann besteht die Energieausweis Pflicht?
Fast jedes Gebäude, das auf übliche Temperaturen beheizt werden soll, braucht einen Energieausweis. Außerdem ist ein Ausweis notwendig, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchten. Die Vorgaben dazu beruhen auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Ausweise sind bereits beim ersten Besichtigungstermin dem Käufer oder Mieter unaufgefordert vorzulegen. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 EURO. Einige Gebäude sind nach §2 und §3 GEG von der Energieausweispflicht befreit (z.B. „kleine Gebäude“ oder Baudenkmäler). Falls Sie eine Bescheinigung zur Befreiung von der Energieausweispflicht benötigen, klicken Sie hier:
Bescheinigung zur Befreiung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, die nach §§ 2, 3 GEG von der Energieausweispflicht befreit sind (z.B. Denkmäler und kleine Gebäude)
Bearbeitungszeit ca. 1-2 Werktage, Versand als PDF, Zahlung per Rechnung
Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?
Der verbrauchsbasierte Energieausweis (amtl. Energieverbrauchsausweis) oder der sog. „kleine Energieausweis“ wird auf Grundlage der Energieverbräuche über einen Zeitraum von 3 Jahren erstellt.
Beim bedarfsbasierten Energieausweis (amtl. Energiebedarfsausweis) wird die Gebäudehülle (z.B. 3D CAD Modell) erfasst und daraus der Wärmebedarf berechnet. …für weiterführende Informationen klicken
Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis? Hier geht`s zum kostenlosen Check.
Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Verbrauchsausweises vorliegen?
Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises werden die Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre benötigt. Sie benötigen außerdem die Angaben zu: Gebäudetyp, Baujahr und Wohnfläche. Pflichtbilder gemäß GEG: Außenansicht und Typenschild der Heizungsanlage
Ein Ortstermin ist nicht erforderlich. Die Daten können über das online Formular angegeben werden.
Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Bedarfsausweises vorliegen?
Für die Erstellung eines Bedarfsausweises werden Daten zur Altersklasse, Gebäudehülle und zur Anlagentechnik erfasst. Dabei werden u. A. folgende Angaben berücksichtigt: Gebäudetyp und -form, Wohnfläche, Baujahr, Angaben zur Gebäudehülle, z. B. die Anzahl der Vollgeschosse, Konstruktion der Außenhülle (Dämmung, Fenster…), Keller-, Decken- und Dachangaben sowie Angaben zur Heizungsanlage (Baujahr, Brennstoff).
Pflichtbilder gemäß GEG: Außenansicht und Typenschild der Heizungsanlage
Ein Grundriss, auch anhand einer selbst gefertigten Skizze oder eine Baubeschreibung sowie weitere Fotos sind für eine umfassende Begutachtung durch die Energieberater sehr hilfreich.
Ein Ortstermin ist nicht erforderlich. Die Daten können über das online Formular angegeben werden.
Wer stellt Energieausweise aus?
Den Energieausweis dürfen nach dem Gebäudeenergiegesetz (§88, GEG) nur Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen sowie Berufspraxis ausstellen. Dazu zählen beispielsweise Ingenieure, Architekten. Das GEG zählt sämtliche Voraussetzungen auf. Jedoch ist ein amtliches Zertifikat der Zulassung nicht geregelt. Diese Aufgabe hat die die Deutsche Energie Agentur (dena) übernommen. Die dena prüft die Qualifikationen der Aussteller und registriert die berechtigten Aussteller für Energieausweise in der Austellerliste.
Ist für die Datenerhebung ein Ortstermin notwendig?
Ausweisaussteller müssen das Gebäude nicht besichtigen oder begehen. Es reicht, wenn Sie als Eigentümer Daten und aussagekräftige Fotos vom Gebäude bereitstellen, die zur Ausstellung des Energieausweises erforderlich sind. Der Ausweisersteller darf die Daten nur verwenden, wenn er keine begründeten Zweifel an der Richtigkeit hat. Datenblätter der technischen Anlagen können dabei hilfreich sein. Die ermittelten Energiekennwerte basieren auf den zugrunde gelegten Daten und dem angewandten Rechenverfahren.
Wieviel kostet die Ausstellung eines Energieausweises?
Energieausweise werden schon für unter 100 Euro angeboten (bei uns ab 79 EURO). Verbrauchsausweise sind dabei günstiger als Bedarfsausweise (bei uns ab 259 EURO), weil bei ihnen der Aufwand für die Datenerhebung geringer ist. Allerdings ist ihre Aussagekraft auch anders zu bewerten. Wie teuer es im Einzelfall wird, hängt auch von der Komplexität des Gebäudes ab, also von der Gebäudegröße, dem Aufwand für die Erfassung der unterschiedlichen Bauteile, dem Heizsystem und den vorliegenden Bauunterlagen. Vorsicht ist geboten, wenn Energieausweise kostenlos oder besonders günstig angeboten werden. Meist verstecken sich hinter solchen Angeboten Datensammler, die Ihre Daten beispielsweise für die Vermarktung von Immobilienangeboten verwenden. Des Weiteren ist die Gefahr groß, dass Sie einen ungültigen Ausweis erhalten, weil dem Anbieter die notwendige Qualifikation und Sorgfalt fehlt. Viele solcher Billiganbieter setzten auf einen automatisierten Algorithmus zur Ausstellung von Energieausweisen. Es ist fraglich ob diese Ausweise der Qualitätsprüfung durch das Deutsche Institut für Bautechnik standhalten können. Achtung: Für ungültige Ausweise haftet der Eigentümer, es drohen Bußgelder von bis zu 10.000 EURO.
Nach welcher Vorschrift / Norm müssen aktuell Energieausweise ausgestellt werden?
Am 16. Oktober 2023 gab es eine Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes zum GEG 2024. Energieausweise dürfen nur noch nach GEG 2024 in Verbindung mit der DIN 18599 ausgestellt werden. Geändert wurden unter Anderem die Primärenergiefaktoren, Treibhausgasemissionen und maximale U-Werte für den Gebäudebestand. Neu seit 01.01.2024 ist auch die Darstellung des Erfüllungsgrades zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Bedarfsausweis. Einige Aussteller bieten immer noch Energieausweise nach dem veralteten Stand ENEV 2014, GEG 2020 oder GEG 2023 an. Diese Ausweise sind ungültig.
Wieso benötigt jeder Energieausweis eine Registriernummer vom DIBt?
Jeder Energieausweis wird beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert und erhält eine vom jeweiligen Bundesland, in dem sich das Gebäude befindet, abhängige Registriernummer. Das DIBt übernimmt die Qualitätssicherung für Energieausweise in Form einer 2-stufigen Stichprobenprüfung. Hierbei wird u. A. das Berechnungsverfahren und die Datengrundlagen für den Energieausweis geprüft. Die Registriernummern sind kostenpflichtig und bei uns im Komplettpreis enthalten.
Welche Bedeutung haben die Energieeffizienzklassen im Energieausweis ?
A: Energiebedarf – 30 bis 50 kWh/(m²a); Einstufung als “KfW 55-Haus”; erfüllt die Mindestvorgaben der EnEV 2016.
B: Energiebedarf – 50 bis 75 kWh/(m²a); “KfW-Energiesparhaus 60” oder “3-Liter-Haus”, wenn das Gebäude nur drei Liter Heizöl oder weniger pro Jahr und Quadratmeter Fläche benötigt; erfüllt die Mindestvorgaben der EnEV 2014.
C: Energiebedarf – 75 bis 100 kWh/(m²a); der Standard entspricht ungefähr dem klassischen Niedrigenergiehaus.
D: Energiebedarf – 100 bis 130 kWh/(m²a); hält die Vorgaben der EnEV ein; meist handelt es sich um kompakte Neubauten, zum Teil aber auch um qualitativ hochwertig sanierte Bestandsgebäude mit einer effizienten Heizung und guter Dämmung.
E: Energiebedarf – 130 bis 160 kWh/(m²a); häufig Einfamilienhäuser und sanierte Altbauten, die sowohl die Mindestanforderungen der EnEV und die Standards der zweiten Wärmeschutzverordnung von 1982 einhalten.
F: Energiebedarf – 160 bis 200 kWh/(m²a); vollständig sanierte Altbauten, die die Vorgaben der EnEV an ein Energieklassen Haus für Bestandsimmobilien erfüllen.
G: Energiebedarf – 200 bis 250 kWh/(m²a); teilweise modernisierte und isolierte Altbauten; häufig nur rudimentär gedämmt nach der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 und mit einer neuen Heizung versehen.
H: Energiebedarf – über 250 kWh/(m²a); in dieser schlechtesten der Energieeffizienzklassen für ein Haus befinden sich hauptsächlich völlig unsanierte Altbauten und Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen.
Ab der Energieeffizienzklasse F wird von sogenannten „worst performance buildings“ (wpb) gesprochen, also Gebäuden die besonders energieineffizient sind.
In der geplanten EU-Richtlinie soll zukünftig geregelt werden, dass alle Wohngebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen müssen und ab 2040 alle Häuser in der Klasse D sein müssen. Die Umsetzung in deutsches Recht soll bis zum Sommer 2023 in einer Gesetzesnovelle zum GEG 2023 umgesetzt werden. Um die Bürger für die rasche Umsetzung zu „motivieren“, wird bereits über Bußgelder von bis zu 50 T€ diskutiert.
Für welche Regionen stellen wir Energieausweise aus?
Prinzipiell stellen wir Energiepässe für alle Regionen in Deutschland aus. Wenn in einzelnen Fällen eine Vor-Ort-Besichtigung notwendig ist, erstellen wir Ihnen gern ein Angebot hierzu.
Energieausweise für die PLZ-Region Dessau:
06842 Dessau, 06842 Schwarzer Stamm, 06842 Scholitz, 06842 Mildensee, 06842 Kleutsch, 06844 Dessau, 06846 Dessau, 06847 Dessau, 06847 Mosigkau, 06849 Dessau, 06849 Sollnitz, 06861 Dessau-Roßlau, 06861 Dessau, 06862 Rodleben, 06862 Rietzmeck, 06862 Tornau, 06862 Streetz, 06862 Nonnendorf, 06862 Neeken, 06862 Natho, 06862 Mühlstedt, 06862 Meinsdorf, 06862 Brambach, 06868 Weiden, 06868 Thießen, 06868 Luko, 06868 Serno, 06868 Thießen, 06868 Jeber-Bergfrieden, 06868 Hundeluft, 06868 Ragösen, 06868 Stackelitz, 06868 Bräsen, 06868 Göritz, 06868 Krakau, 06868 Grochewitz, 06869 Pülzig, 06869 Coswig (Anhalt), 06869 Wahlsdorf, 06869 Coswig, 06869 Apollensdorf, 06869 Klieken, 06869 Griebo, 06869 Cobbelsdorf, 06869 Düben, 06869 Köselitz, 06869 Möllensdorf, 06869 Zieko, 06869 Wörpen, 06869 Senst, 06869 Buko, 06869 Buro, 06886 Lutherstadt Wittenberg, 06886 Teuchel, 06886 Reinsdorf, 06886 Brückenkopf, 06888 Mühlanger, 06888 Pratau, 06888 Prühlitz, 06888 Wiesigk, 06888 Trajuhn, 06888 Pannigkau, 06888 Zörnigall, 06888 Abtsdorf, 06888 Melzwig, 06888 Labetz, 06888 Mochau, 06888 Eutzsch, 06888 Elstervorstadt, 06888 Dabrun, 06888 Dietrichsdorf, 06888 Köpnick, 06888 Kolonie Mochau, 06888 Kienberge, 06888 Külso, 06888 Jahmo, 06888 Karlsfeld, 06888 Hohndorf, 06888 Iserbegka, 06888 Euper, 06888 Gallin, 06889 Lutherstadt Wittenberg, 06895 Rahnsdorf, 06895 Zahna-Elster, 06895 Woltersdorf, 06895 Wüstemark, 06895 Weddin, 06895 Zallmsdorf, 06895 Zahna, 06895 Ottmannsdorf, 06895 Kropstädt, 06895 Bülzig, 06895 Leetza, 06895 Boßdorf, 06895 Kerzendorf, 06895 Assau, 06896 Nudersdorf, 06896 Dobien, 06896 Straach, 06896 Schmilkendorf, 06896 Braunsdorf, 06896 Berkau, 06901 Vogelgesang, 06901 Kemberg, 06901 Merkwitz, 06901 Mark Schmelz, 06901 Mark Nenz, 06901 Lubast, 06901 Ateritz, 06901 Rackith, 06901 Wartenburg, 06901 Schnellin, 06901 Dorna, 06901 Lammsdorf, 06901 Gommlo, 06901 Globig, 06901 Bleddin, 06901 Gaditz, 06901 Bietegast, 06905 Sackwitz, 06905 Reinharz, 06905 Weinberge, 06905 Bad Schmiedeberg, 06905 Scholis, 06905 Schmiedeberger Weinberge, 06905 Splau, 06905 Patzschwig, 06905 Ogkeln, 06905 Österitz, 06905 Mark Baitz, 06905 Meuro, 06905 Großkorgau, 06905 Großwiger Weinberge, 06905 Kleinkorgau, 06905 Großwig, 06909 Pretzsch, 06909 Sachau, 06909 Trebitz, 06909 Moschwig, 06909 Merschwitz, 06909 Mauken, 06909 Priesitz, 06909 Kleinzerbst, 06909 Bösewig, 06917 Ruhlsdorf, 06917 Rehain, 06917 Jessen, 06917 Unterberge, 06917 Elster, 06917 Steinsdorf, 06917 Schweinitz, 06917 Schöneicho, 06917 Schadewalde, 06917 Oberberge, 06917 Holzdorf, 06917 Seyda, 06917 Mügeln, 06917 Meuselko, 06917 Meltendorf, 06917 Lüttchenseyda, 06917 Lindwerder, 06917 Leipa, 06917 Klöden, 06917 Linda, 06917 Mönchenhöfe, 06917 Rade, 06917 Neuerstadt, 06917 Schützberg, 06917 Morxdorf, 06917 Kleinkorga, 06917 Reicho, 06917 Buschkuhnsdorf, 06917 Mellnitz, 06917 Kremitz, 06917 Jessener Berge, 06917 Großkorga, 06917 Gorrenberg, 06917 Dörfchen, 06917 Gerbisbach, 06917 Klossa, 06917 Kleindröben, 06917 Arnsdorfer Berge, 06917 Arnsdorf, 06917 Glücksburg, 06917 Dixförda, 06917 Grabo, 06917 Grabo, 06917 Gorsdorf, 06917 Battin, 06917 Gentha, 06917 Hemsendorf, 06917 Düßnitz, 06918 Jessen, 06918 Wolfswinkel, 06918 Elster, 06918 Naundorf, 06918 Naundorf, 06918 Seyda, 06918 Zemnick, 06918 Gadegast, 06918 Listerfehrda, 06918 Morxdorf, 06918 Mellnitz, 06918 Klebitz, 06918 Gielsdorf, 06918 Gentha, 06922 Prettin, 06922 Weinberg, 06922 Lichtenburg, 06922 Axien, 06922 Lebien, 06922 Labrun, 06922 Plossig, 06922 Hirschmühle, 06922 Kähnitzsch, 06922 Hohndorf, 06922 Gehmen, 06922 Hintersee, 06925 Purzien, 06925 Waltersdorf, 06925 Annaburg, 06925 Trift, 06925 Groß Naundorf, 06925 Naundorf, 06925 Naundorf, 06925 Bethau, 06925 Löben, 06925 Kolonie Naundorf, 06925 Gertrudshof, 06926 Premsendorf, 06926 Holzdorf, 06926 Mönchenhöfe, 06926 Neuerstadt, 06926 Kleinkorga, 06926 Reicho, 06926 Buschkuhnsdorf, 06928 Elster, 06928 Linda