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Wir sind sind für die Ausstellung von Energieausweisen autorisiert durch:

registrierter Aussteller
bei der DENA
Beraternummer EB093113
inklusive
Registrier-Nummer vom DIBt

Mit Online Bestellung Zeit & Geld sparen, rechtskonform nach neuem GEG 2024 !

Energieausweis nach Verbrauch - Verbrauchsausweis

Energieausweis für Wohnen & Gewerbe nach Verbrauch oder Bedarf online beantragen.

Egal ob es sich um ein Haus (Wohngebäude) oder ein gewerbliches bzw. öffentliches Gebäude (Nichtwohngebäude) handelt, bei uns können Sie den Energieausweis für Wohnen & Gewerbe nach Verbrauch oder Bedarf in Bischofswerda online bestellen.

Erfassen Sie hier die Daten für Ihren Energieausweis in 4 einfachen Schritten bequem Online:

Auswahl
Ausweis Art:
Verbrauch
oder
Bedarf

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Gebäude Daten:

Prüfung
Erstellung
Versand & Rechnung

Wenn Sie lieber Ihre Daten Offline und in Ruhe erfassen wollen, können Sie auch unser Erfassungstool Verbrauchsausweise Wohngebäude (WG) & Nichtwohngebäude (NWG) als Excel-Tabelle oder PDF-Formular herunterladen und uns später per Email senden:
____>> download Exceltool WG/NWG
____>> download PDF-Formular Wohngebäude
____>> download PDF-Formular Nicht-WG


0371/64 96 70 84

Rechtssicher: kein Algorithmus, geprüft durch Diplom-Ingenieure, gültig 10 Jahre nach GEG 2024, inkl. Registriernummer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)

Beispiel amtlicher Energieverbrauchsausweis, ausgestellt durch Diplom-Ingenieur Sascha Hector, Chemnitz:

Seite 1
Seite 2 nach Bedarf – bleibt leer
Seite 3 nach Verbrauch
Seite 4 Moderni-
sierung

Bei uns sind Ihre Daten sicher:
Wir geben keine Daten an Banken, Makler, Online-Portale, Energieversorger o.ä. weiter!
Unsere Seiten sind SSL-verschlüsselt.

Tel.: 0371 / 64967084
Email: info@hectors.de

Dipl. Ing. für Versorgungs- und Umwelttechnik Sascha Hector

Fragen und Antworten zum Energieausweis

Energieausweise für Wohngebäude und Gewerbe
Energieberater BAFA und KfW——
Experten für Gebäudethermographie

Klicken Sie auf die Überschrift um zum jeweiligen Abschnitt zu gelangen:

Was ist ein Energieausweis bzw. Energiepass?

Wann besteht die Energieausweis Pflicht?

Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?

Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Verbrauchsausweises vorliegen?

Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Bedarfsausweises vorliegen?

Wieviel kostet die Ausstellung eines Energieausweises?

Nach welcher Vorschrift / Norm müssen aktuell Energieausweise ausgestellt werden?

Wieso benötigt jeder Energieausweis eine Registriernummer vom DIBt?

Welche Bedeutung haben die Energieeffizienzklassen im Energieausweis ?

Für welche Regionen stellen wir Energieausweise aus?

Was ist ein Energieausweis bzw. Energiepass?

Der Energieausweis/Energiepass dokumentiert den energetischen Zustand und die Energieeffizienz einer Immobilie. Er enthält Angaben zum Gebäude sowie zu den Energieträgern wie Öl oder Gas. So haben Käufer oder Mieter einen Überblick zu den Energiekosten für die Heizung und den Warmwasserverbrauch. Ab dem Ausstellungsdatum ist der Ausweis zehn Jahre gültig. Für Immobilienbesitzer bietet der Energieausweis aber auch einen Anreiz, Gebäude energetisch zu sanieren. Denn die Kennwerte geben Hinweise, wo Sanierungen oder Modernisierungen sinnvoll sein könnten, um den Energieverbrauch zu senken. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben Sie als Verkäufer oder Vermieter außerdem die Pflicht, den Energieausweis bei der Immobilien- oder Wohnungsbesichtigung proaktiv vorzulegen. Darüber hinaus müssen bereits in der Immobilienanzeige bestimmte Angaben zur Energieeffizienz aufgeführt werden.

Wann besteht die Energieausweis Pflicht?

Fast jedes Gebäude, das auf übliche Temperaturen beheizt werden soll, braucht einen Energieausweis. Außerdem ist ein Ausweis notwendig, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchten. Die Vorgaben dazu beruhen auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Ausweise sind bereits beim ersten Besichtigungstermin dem Käufer oder Mieter unaufgefordert vorzulegen. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 EURO. Einige Gebäude sind nach §2 und §3 GEG von der Energieausweispflicht befreit (z.B. „kleine Gebäude“ oder Baudenkmäler). Falls Sie eine Bescheinigung zur Befreiung von der Energieausweispflicht benötigen, klicken Sie hier:

Bescheinigung zur Befreiung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, die nach §§ 2, 3 GEG von der Energieausweispflicht befreit sind (z.B. Denkmäler und kleine Gebäude)
Bearbeitungszeit ca. 1-2 Werktage, Versand als PDF, Zahlung per Rechnung

Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?

Der verbrauchsbasierte Energieausweis (amtl. Energieverbrauchsausweis) oder der sog. „kleine Energieausweis“ wird auf Grundlage der Energieverbräuche über einen Zeitraum von 3 Jahren erstellt.
Beim bedarfsbasierten Energieausweis (amtl. Energiebedarfsausweis) wird die Gebäudehülle (z.B. 3D CAD Modell) erfasst und daraus der Wärmebedarf berechnet. …für weiterführende Informationen klicken

Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis? Hier geht`s zum kostenlosen Check.

Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Verbrauchsausweises vorliegen?

Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises werden die Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre benötigt. Sie benötigen außerdem die Angaben zu: Gebäudetyp, Baujahr und Wohnfläche. Pflichtbilder gemäß GEG: Außenansicht und Typenschild der Heizungsanlage
Ein Ortstermin ist nicht erforderlich. Die Daten können über das online Formular angegeben werden.

Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Bedarfsausweises vorliegen?

Für die Erstellung eines Bedarfsausweises werden Daten zur Altersklasse, Gebäudehülle und zur Anlagentechnik erfasst. Dabei werden u. A. folgende Angaben berücksichtigt: Gebäudetyp und -form, Wohnfläche, Baujahr, Angaben zur Gebäudehülle, z. B. die Anzahl der Vollgeschosse, Konstruktion der Außenhülle (Dämmung, Fenster…), Keller-, Decken- und Dachangaben sowie Angaben zur Heizungsanlage (Baujahr, Brennstoff).
Pflichtbilder gemäß GEG: Außenansicht und Typenschild der Heizungsanlage
Ein Grundriss, auch anhand einer selbst gefertigten Skizze oder eine Baubeschreibung sowie weitere Fotos sind für eine umfassende Begutachtung durch die Energieberater sehr hilfreich.
Ein Ortstermin ist nicht erforderlich. Die Daten können über das online Formular angegeben werden.

Wer stellt Energieausweise aus?

Den Energieausweis dürfen nach dem Gebäudeenergiegesetz (§88, GEG) nur Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen sowie Berufspraxis ausstellen. Dazu zählen beispielsweise Ingenieure, Architekten. Das GEG zählt sämtliche Voraussetzungen auf. Jedoch ist ein amtliches Zertifikat der Zulassung nicht geregelt. Diese Aufgabe hat die die Deutsche Energie Agentur (dena) übernommen. Die dena prüft die Qualifikationen der Aussteller und registriert die berechtigten Aussteller für Energieausweise in der Austellerliste.

Ist für die Datenerhebung ein Ortstermin notwendig?

Ausweisaussteller müssen das Gebäude nicht besichtigen oder begehen. Es reicht, wenn Sie als Eigentümer Daten und aussagekräftige Fotos vom Gebäude bereitstellen, die zur Ausstellung des Energieausweises erforderlich sind. Der Ausweisersteller darf die Daten nur verwenden, wenn er keine begründeten Zweifel an der Richtigkeit hat. Datenblätter der technischen Anlagen können dabei hilfreich sein. Die ermittelten Energiekennwerte basieren auf den zugrunde gelegten Daten und dem angewandten Rechenverfahren.

Wieviel kostet die Ausstellung eines Energieausweises?

Energieausweise werden schon für unter 100 Euro angeboten (bei uns ab 79 EURO). Verbrauchsausweise sind dabei günstiger als Bedarfsausweise (bei uns ab 259 EURO), weil bei ihnen der Aufwand für die Datenerhebung geringer ist. Allerdings ist ihre Aussagekraft auch anders zu bewerten. Wie teuer es im Einzelfall wird, hängt auch von der Komplexität des Gebäudes ab, also von der Gebäudegröße, dem Aufwand für die Erfassung der unterschiedlichen Bauteile, dem Heizsystem und den vorliegenden Bauunterlagen. Vorsicht ist geboten, wenn Energieausweise kostenlos oder besonders günstig angeboten werden. Meist verstecken sich hinter solchen Angeboten Datensammler, die Ihre Daten beispielsweise für die Vermarktung von Immobilienangeboten verwenden. Des Weiteren ist die Gefahr groß, dass Sie einen ungültigen Ausweis erhalten, weil dem Anbieter die notwendige Qualifikation und Sorgfalt fehlt. Viele solcher Billiganbieter setzten auf einen automatisierten Algorithmus zur Ausstellung von Energieausweisen. Es ist fraglich ob diese Ausweise der Qualitätsprüfung durch das Deutsche Institut für Bautechnik standhalten können. Achtung: Für ungültige Ausweise haftet der Eigentümer, es drohen Bußgelder von bis zu 10.000 EURO.

Nach welcher Vorschrift / Norm müssen aktuell Energieausweise ausgestellt werden?

Am 16. Oktober 2023 gab es eine Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes zum GEG 2024. Energieausweise dürfen nur noch nach GEG 2024 in Verbindung mit der DIN 18599 ausgestellt werden. Geändert wurden unter Anderem die Primärenergiefaktoren, Treibhausgasemissionen und maximale U-Werte für den Gebäudebestand. Neu seit 01.01.2024 ist auch die Darstellung des Erfüllungsgrades zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Bedarfsausweis. Einige Aussteller bieten immer noch Energieausweise nach dem veralteten Stand ENEV 2014, GEG 2020 oder GEG 2023 an. Diese Ausweise sind ungültig.

Wieso benötigt jeder Energieausweis eine Registriernummer vom DIBt?

Jeder Energieausweis wird beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert und erhält eine vom jeweiligen Bundesland, in dem sich das Gebäude befindet, abhängige Registriernummer. Das DIBt übernimmt die Qualitätssicherung für Energieausweise in Form einer 2-stufigen Stichprobenprüfung. Hierbei wird u. A. das Berechnungsverfahren und die Datengrundlagen für den Energieausweis geprüft. Die Registriernummern sind kostenpflichtig und bei uns im Komplettpreis enthalten.

Welche Bedeutung haben die Energieeffizienzklassen im Energieausweis ?


A: Energiebedarf – 30 bis 50 kWh/(m²a); Einstufung als “KfW 55-Haus”; erfüllt die Mindestvorgaben der EnEV 2016.
B: Energiebedarf – 50 bis 75 kWh/(m²a); “KfW-Energiesparhaus 60” oder “3-Liter-Haus”, wenn das Gebäude nur drei Liter Heizöl oder weniger pro Jahr und Quadratmeter Fläche benötigt; erfüllt die Mindestvorgaben der EnEV 2014.
C: Energiebedarf – 75 bis 100 kWh/(m²a); der Standard entspricht ungefähr dem klassischen Niedrigenergiehaus.
D: Energiebedarf – 100 bis 130 kWh/(m²a); hält die Vorgaben der EnEV ein; meist handelt es sich um kompakte Neubauten, zum Teil aber auch um qualitativ hochwertig sanierte Bestandsgebäude mit einer effizienten Heizung und guter Dämmung.
E: Energiebedarf – 130 bis 160 kWh/(m²a); häufig Einfamilienhäuser und sanierte Altbauten, die sowohl die Mindestanforderungen der EnEV und die Standards der zweiten Wärmeschutzverordnung von 1982 einhalten.
F: Energiebedarf – 160 bis 200 kWh/(m²a); vollständig sanierte Altbauten, die die Vorgaben der EnEV an ein Energieklassen Haus für Bestandsimmobilien erfüllen.
G: Energiebedarf – 200 bis 250 kWh/(m²a); teilweise modernisierte und isolierte Altbauten; häufig nur rudimentär gedämmt nach der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 und mit einer neuen Heizung versehen.
H: Energiebedarf – über 250 kWh/(m²a); in dieser schlechtesten der Energieeffizienzklassen für ein Haus befinden sich hauptsächlich völlig unsanierte Altbauten und Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen.

Ab der Energieeffizienzklasse F wird von sogenannten „worst performance buildings“ (wpb) gesprochen, also Gebäuden die besonders energieineffizient sind.
In der geplanten EU-Richtlinie soll zukünftig geregelt werden, dass alle Wohngebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen müssen und ab 2040 alle Häuser in der Klasse D sein müssen. Die Umsetzung in deutsches Recht soll bis zum Sommer 2023 in einer Gesetzesnovelle zum GEG 2023 umgesetzt werden. Um die Bürger für die rasche Umsetzung zu „motivieren“, wird bereits über Bußgelder von bis zu 50 T€ diskutiert.

Für welche Regionen stellen wir Energieausweise aus?

Prinzipiell stellen wir Energiepässe für alle Regionen in Deutschland aus. Wenn in einzelnen Fällen eine Vor-Ort-Besichtigung notwendig ist, erstellen wir Ihnen gern ein Angebot hierzu.

Energieausweise für die PLZ-Region Bischofswerda:

01877 Bischofswerda, 01877 Vogelhäuse, 01877 Wölkau, 01877 Weickersdorf, 01877 Ziegelberg, 01877 Schmölln-Putzkau, 01877 Doberschau-Gaußig, 01877 Demitz-Thumitz, 01877 Tröbigau, 01877 Techritz, 01877 Schmölln, 01877 Schlungwitz, 01877 Stacha, 01877 Neue Häuser, 01877 Neudrauschkowitz, 01877 Pohla, 01877 Pickau, 01877 Neuschönbrunn, 01877 Neuschmölln, 01877 Neudrebnitz, 01877 Neuarnsdorf, 01877 Doberschau, 01877 Medewitz, 01877 Leutwitz, 01877 Gaußig, 01877 Weißnaußlitz, 01877 Kleingaußig, 01877 Kleindrebnitz, 01877 Kynitzsch, 01877 Drauschkowitz, 01877 Diehmen, 01877 Katschwitz, 01877 Grubschütz, 01877 Gnaschwitz, 01877 Geißmannsdorf, 01877 Birkenrode, 01877 Cossern, 01877 Dretschen, 01877 Golenz, 01877 Günthersdorf, 01877 Karlsdorf, 01877 Brösang, 01877 Cannewitz, 01896 Lichtenberg, 01896 Röderhäuser, 01896 Pulsnitz, 01896 Waldhäuser, 01896 Ohorn, 01896 Thiemendorf, 01896 Leppersdorf, 01896 Kleindittmannsdorf, 01896 Gemeindebusch, 01896 Gickelsberg, 01896 Fuchsbelle, 01896 Mittelbach, 01900 Röhrsdorf, 01900 Röderbrunn, 01900 Queckhain, 01900 Waldscheibe, 01900 Großröhrsdorf, 01900 Hauswalde, 01900 Oberrammenau, 01900 Kleinröhrsdorf, 01900 Bretnig, 01900 Charlottengrund, 01904 Neukirch, 01904 Rupprechtshäuser, 01904 Wehrsdorf, 01904 Viehbighäuser, 01904 Neukirch/Lausitz, 01904 Steinigtwolmsdorf, 01904 Niederneukirch, 01904 Neudiehman, 01904 Meyershäuser, 01904 Weifa, 01904 Ringenhain, 01904 Gickelshäuser, 01904 Birkguthäuser, 01906 Uhyst am Taucher, 01906 Burkau, 01906 Säuritz, 01906 Taschendorf, 01906 Tanneberg, 01906 Schönbrunn, 01906 Gut Oberburkau, 01906 Kindisch, 01906 Kaschwitz, 01906 Burk, 01906 Glaubnitz, 01909 Großharthau, 01909 Talpenberg, 01909 Schmiedefeld, 01909 Schaudorf, 01909 Frankenthal, 01909 Beigut, 01909 Großdrebnitz, 01909 Bühlau, 01909 Goldbach, 01917 Kamenz, 01917 Wiesa, 01917 Spittel, 01917 Lückersdorf, 01917 Eselsburg, 01917 Hennersdorf, 01917 Bernbruch, 01917 Gelenau, 01920 Steina, 01920 Panschwitz-Kuckau, 01920 Horka, 01920 Ralbitz-Rosenthal, 01920 Cannewitz, 01920 Rosenthal, 01920 Rosenthal, 01920 Rehnsdorf, 01920 Rauschwitz, 01920 Ralbitz, 01920 Rackel, 01920 Prietitz, 01920 Prautitz, 01920 Jiedlitz, 01920 Zerna, 01920 Zschornau, 01920 Zscharnitz, 01920 Zeißholz, 01920 Wendischbaselitz, 01920 Welka, 01920 Weißig, 01920 Wohla, 01920 Haselbachtal, 01920 Elstra, 01920 Oßling, 01920 Teichhäuser, 01920 Sommerluga, 01920 Sollschwitz, 01920 Schönbach, 01920 Schmerlitz, 01920 Scheckthal, 01920 Tschaschwitz, 01920 Trado, 01920 Skaska, 01920 Siebitz, 01920 Schweinerden, 01920 Schönau, 01920 Schmeckwitz, 01920 Schiedel, 01920 Paßditz, 01920 Ostro, 01920 Ossel, 01920 Nucknitz, 01920 Neu Skaska, 01920 Neuschmerlitz, 01920 Neuhof, 01920 Neraditz, 01920 Niedersteina01920, Piskowitz, 01920 Pannewitz am Taucher, 01920 Obersteina, 01920 Neues Dorf, 01920 Neudörfel, 01920 Naußlitz, 01920 Nebelschütz, 01920 Crostwitz, 01920 Räckelwitz, 01920 Milstrich, 01920 Miltitz, 01920 Lieske, 01920 Liebegast, 01920 Liebenau, 01920 Lehndorf, 01920 Lauske, 01920 Laske, 01920 Kohlicht, 01920 Kriepitz, 01920 Kopschin, 01920 Kleinhänchen, 01920 Thonberg, 01920 Gränze, 01920 Auschkowitz, 01920 Jesau, 01920 Dürrwicknitz, 01920 Biehla, 01920 Brauna, 01920 Höflein, 01920 Döbra, 01920 Caßlau, 01920 Gödlau, 01920 Dubring, 01920 Cunnersdorf, 01920 Cunnewitz, 01920 Caseritz, 01920 Boderitz, 01920 Jauer, 01920 Deutschbaselitz, 01920 Hahneberg, 01936 Neukirch, 01936 Oberlichtenau, 01936 Laußnitz, 01936 Rohrbach, 01936 Rohna, 01936 Reichenbach, 01936 Reichenau, 01936 Quosdorf, 01936 Zochau, 01936 Zietsch, 01936 Zeisholz, 01936 Weißbach, 01936 Weißbach, 01936 Waldhof, 01936 Haselbachtal, 01936 Schwepnitz, 01936 Königsbrück, 01936 Höckendorf, 01936 Steinborn, 01936 Stenz, 01936 Sella, 01936 Schwosdorf, 01936 Schmorkau, 01936 Otterschütz, 01936 Niederlichtenau, 01936 Petershain, 01936 Großnaundorf, 01936 Lomnitz, 01936 Straßgräbchen, 01936 Naundorf, 01936 Häslich, 01936 Gräfenhain, 01936 Gottschdorf, 01936 Glauschnitz, 01936 Bulleritz, 01936 Bohra, 01936 Bischheim, 01936 Cosel, 01936 Krakau, 01936 Friedersdorf, 01936 Grüngräbchen, 01936 Koitzsch, 01936 Hausdorf, 01936 Grünberg, 01936 Großgrabe, 01945 Ruhland, 01945 Sella, 01945 Naundorf, 01945 Hohenbocka, 01945 Lipsa, 01945 Kroppen, 01945 Lindenau, 01945 Guteborn, 01945 Schwarzbach, 01945 Tettau, 01945 Grünewald, 01945 Hermsdorf, 01945 Heidehäuser, 01945 Biehlen, 01945 Jannowitz, 01945 Kolonie Schönburgsau, 01945 Heinersdorf, 01968 Reppist, 01968 Rauno, 01968 Senftenberg, 01968 Schipkau, 01968 Senftenberg-West, 01968 Thamm, 01968 Sorno, 01968 Sedlitz, 01968 Sauo, 01968 Paradies, 01968 Niemtsch, 01968 Hörlitzer Flur, 01968 Hörlitz, 01968 Brieske, 01968 Jüttendorf, 01968 Buchwalde, 01968 Kleinkoschen, 01968 Brieske Ost, 01979 Lauchhammer, 01979 Ziegelscheune, 01979 Wischgrund, 01979 Unterhammer, 01979 Lauchhammer-Ost, 01979 Lauchhammer-Süd, 01979 Oberhammer, 01979 Lauchhammer-Nord, 01979 Klein Leipisch, 01979 Grünewalde, 01979 Bärhaus, 01979 Lauchhammer-West, 01979 Dolsthaida, 01983 Ressen, 01983 Großräschen, 01983 Woschkow, 01983 Schmogro, 01983 Lubochow, 01983 Lindchen, 01983 Leeskow, 01983 Neu-Seeland, 01983 Bückgen, 01983 Cunersdorf, 01983 Allmosen, 01983 Klein Räschen, 01983 Grenzlandsiedlung, 01983 Dürrewolf, 01983 Dörrwalde, 01983 Buchholz, 01983 Bahnsdorf, 01987 Wandelhof, 01987 Schwarzheide, 01987 Schwarzheide-Ost, 01987 Schwarzheide-West, 01990 Ortrand, 01990 Großkmehlen, 01990 Frauendorf, 01990 Kleinkmehlen, 01990 Burkersdorf, 01990 Frauwalde, 01993 Vogelberg, 01993 Schipkau, 01994 Saalhausen, 01994 Schipkau, 01994 Meuro, 01994 Herrnmühle, 01994 Drochow, 01994 Barzig, 01994 Kostebrau, 01994 Freienhufen, 01994 Annahütte, 01996 Peickwitz, 01996 Großkoschen, 01996 Hosena, 01998 Schipkau, 01998 Treuhand-Siedlung, 01998 Meuro, 01998 Klettwitz, 01998 Grube Alwine, 01998 Gewoba-Siedlung