Wir sind sind für die Ausstellung von Energieausweisen autorisiert durch:
Mit Online Bestellung Zeit & Geld sparen, rechtskonform nach neuem GEG 2024 !
Energieausweis für Wohnen & Gewerbe nach Verbrauch oder Bedarf online beantragen.
Egal ob es sich um ein Haus (Wohngebäude) oder ein gewerbliches bzw. öffentliches Gebäude (Nichtwohngebäude) handelt, bei uns können Sie den Energieausweis für Wohnen & Gewerbe nach Verbrauch oder Bedarf in der Region Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg, Halberstadt, Gifhorn, Wernigerode online bestellen.
Erfassen Sie hier die Daten für Ihren Energieausweis in 4 einfachen Schritten bequem Online:
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Verbrauch
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Wenn Sie lieber Ihre Daten Offline und in Ruhe erfassen wollen, können Sie auch unser Erfassungstool Verbrauchsausweise Wohngebäude (WG) & Nichtwohngebäude (NWG) als Excel-Tabelle oder PDF-Formular herunterladen und uns später per Email senden:
____>> download Exceltool WG/NWG
____>> download PDF-Formular Wohngebäude
____>> download PDF-Formular Nicht-WG
0371/64 96 70 84
Rechtssicher: kein Algorithmus, geprüft durch Diplom-Ingenieure, gültig 10 Jahre nach GEG 2024, inkl. Registriernummer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)
Beispiel amtlicher Energieverbrauchsausweis, ausgestellt durch Diplom-Ingenieur Sascha Hector, Chemnitz:
Bei uns sind Ihre Daten sicher:
Wir geben keine Daten an Banken, Makler, Online-Portale, Energieversorger o.ä. weiter!
Unsere Seiten sind SSL-verschlüsselt.
Tel.: 0371 / 64967084
Email: info@hectors.de
Fragen und Antworten zum Energieausweis
Klicken Sie auf die Überschrift um zum jeweiligen Abschnitt zu gelangen:
Was ist ein Energieausweis bzw. Energiepass?
Wann besteht die Energieausweis Pflicht?
Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?
Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Verbrauchsausweises vorliegen?
Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Bedarfsausweises vorliegen?
Wieviel kostet die Ausstellung eines Energieausweises?
Nach welcher Vorschrift / Norm müssen aktuell Energieausweise ausgestellt werden?
Wieso benötigt jeder Energieausweis eine Registriernummer vom DIBt?
Welche Bedeutung haben die Energieeffizienzklassen im Energieausweis ?
Für welche Regionen stellen wir Energieausweise aus?
Was ist ein Energieausweis bzw. Energiepass?
Der Energieausweis/Energiepass dokumentiert den energetischen Zustand und die Energieeffizienz einer Immobilie. Er enthält Angaben zum Gebäude sowie zu den Energieträgern wie Öl oder Gas. So haben Käufer oder Mieter einen Überblick zu den Energiekosten für die Heizung und den Warmwasserverbrauch. Ab dem Ausstellungsdatum ist der Ausweis zehn Jahre gültig. Für Immobilienbesitzer bietet der Energieausweis aber auch einen Anreiz, Gebäude energetisch zu sanieren. Denn die Kennwerte geben Hinweise, wo Sanierungen oder Modernisierungen sinnvoll sein könnten, um den Energieverbrauch zu senken. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben Sie als Verkäufer oder Vermieter außerdem die Pflicht, den Energieausweis bei der Immobilien- oder Wohnungsbesichtigung proaktiv vorzulegen. Darüber hinaus müssen bereits in der Immobilienanzeige bestimmte Angaben zur Energieeffizienz aufgeführt werden.
Wann besteht die Energieausweis Pflicht?
Fast jedes Gebäude, das auf übliche Temperaturen beheizt werden soll, braucht einen Energieausweis. Außerdem ist ein Ausweis notwendig, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchten. Die Vorgaben dazu beruhen auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Ausweise sind bereits beim ersten Besichtigungstermin dem Käufer oder Mieter unaufgefordert vorzulegen. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 EURO. Einige Gebäude sind nach §2 und §3 GEG von der Energieausweispflicht befreit (z.B. „kleine Gebäude“ oder Baudenkmäler). Falls Sie eine Bescheinigung zur Befreiung von der Energieausweispflicht benötigen, klicken Sie hier:
Bescheinigung zur Befreiung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, die nach §§ 2, 3 GEG von der Energieausweispflicht befreit sind (z.B. Denkmäler und kleine Gebäude)
Bearbeitungszeit ca. 1-2 Werktage, Versand als PDF, Zahlung per Rechnung
Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?
Der verbrauchsbasierte Energieausweis (amtl. Energieverbrauchsausweis) oder der sog. „kleine Energieausweis“ wird auf Grundlage der Energieverbräuche über einen Zeitraum von 3 Jahren erstellt.
Beim bedarfsbasierten Energieausweis (amtl. Energiebedarfsausweis) wird die Gebäudehülle (z.B. 3D CAD Modell) erfasst und daraus der Wärmebedarf berechnet. …für weiterführende Informationen klicken
Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis? Hier geht`s zum kostenlosen Check.
Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Verbrauchsausweises vorliegen?
Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises werden die Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre benötigt. Sie benötigen außerdem die Angaben zu: Gebäudetyp, Baujahr und Wohnfläche. Pflichtbilder gemäß GEG: Außenansicht und Typenschild der Heizungsanlage
Ein Ortstermin ist nicht erforderlich. Die Daten können über das online Formular angegeben werden.
Welche Dokumente müssen zur Erstellung des Bedarfsausweises vorliegen?
Für die Erstellung eines Bedarfsausweises werden Daten zur Altersklasse, Gebäudehülle und zur Anlagentechnik erfasst. Dabei werden u. A. folgende Angaben berücksichtigt: Gebäudetyp und -form, Wohnfläche, Baujahr, Angaben zur Gebäudehülle, z. B. die Anzahl der Vollgeschosse, Konstruktion der Außenhülle (Dämmung, Fenster…), Keller-, Decken- und Dachangaben sowie Angaben zur Heizungsanlage (Baujahr, Brennstoff).
Pflichtbilder gemäß GEG: Außenansicht und Typenschild der Heizungsanlage
Ein Grundriss, auch anhand einer selbst gefertigten Skizze oder eine Baubeschreibung sowie weitere Fotos sind für eine umfassende Begutachtung durch die Energieberater sehr hilfreich.
Ein Ortstermin ist nicht erforderlich. Die Daten können über das online Formular angegeben werden.
Wer stellt Energieausweise aus?
Den Energieausweis dürfen nach dem Gebäudeenergiegesetz (§88, GEG) nur Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen sowie Berufspraxis ausstellen. Dazu zählen beispielsweise Ingenieure, Architekten. Das GEG zählt sämtliche Voraussetzungen auf. Jedoch ist ein amtliches Zertifikat der Zulassung nicht geregelt. Diese Aufgabe hat die die Deutsche Energie Agentur (dena) übernommen. Die dena prüft die Qualifikationen der Aussteller und registriert die berechtigten Aussteller für Energieausweise in der Austellerliste.
Ist für die Datenerhebung ein Ortstermin notwendig?
Ausweisaussteller müssen das Gebäude nicht besichtigen oder begehen. Es reicht, wenn Sie als Eigentümer Daten und aussagekräftige Fotos vom Gebäude bereitstellen, die zur Ausstellung des Energieausweises erforderlich sind. Der Ausweisersteller darf die Daten nur verwenden, wenn er keine begründeten Zweifel an der Richtigkeit hat. Datenblätter der technischen Anlagen können dabei hilfreich sein. Die ermittelten Energiekennwerte basieren auf den zugrunde gelegten Daten und dem angewandten Rechenverfahren.
Wieviel kostet die Ausstellung eines Energieausweises?
Energieausweise werden schon für unter 100 Euro angeboten (bei uns ab 79 EURO). Verbrauchsausweise sind dabei günstiger als Bedarfsausweise (bei uns ab 259 EURO), weil bei ihnen der Aufwand für die Datenerhebung geringer ist. Allerdings ist ihre Aussagekraft auch anders zu bewerten. Wie teuer es im Einzelfall wird, hängt auch von der Komplexität des Gebäudes ab, also von der Gebäudegröße, dem Aufwand für die Erfassung der unterschiedlichen Bauteile, dem Heizsystem und den vorliegenden Bauunterlagen. Vorsicht ist geboten, wenn Energieausweise kostenlos oder besonders günstig angeboten werden. Meist verstecken sich hinter solchen Angeboten Datensammler, die Ihre Daten beispielsweise für die Vermarktung von Immobilienangeboten verwenden. Des Weiteren ist die Gefahr groß, dass Sie einen ungültigen Ausweis erhalten, weil dem Anbieter die notwendige Qualifikation und Sorgfalt fehlt. Viele solcher Billiganbieter setzten auf einen automatisierten Algorithmus zur Ausstellung von Energieausweisen. Es ist fraglich ob diese Ausweise der Qualitätsprüfung durch das Deutsche Institut für Bautechnik standhalten können. Achtung: Für ungültige Ausweise haftet der Eigentümer, es drohen Bußgelder von bis zu 10.000 EURO.
Nach welcher Vorschrift / Norm müssen aktuell Energieausweise ausgestellt werden?
Am 16. Oktober 2023 gab es eine Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes zum GEG 2024. Energieausweise dürfen nur noch nach GEG 2024 in Verbindung mit der DIN 18599 ausgestellt werden. Geändert wurden unter Anderem die Primärenergiefaktoren, Treibhausgasemissionen und maximale U-Werte für den Gebäudebestand. Neu seit 01.01.2024 ist auch die Darstellung des Erfüllungsgrades zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Bedarfsausweis. Einige Aussteller bieten immer noch Energieausweise nach dem veralteten Stand ENEV 2014, GEG 2020 oder GEG 2023 an. Diese Ausweise sind ungültig.
Wieso benötigt jeder Energieausweis eine Registriernummer vom DIBt?
Jeder Energieausweis wird beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert und erhält eine vom jeweiligen Bundesland, in dem sich das Gebäude befindet, abhängige Registriernummer. Das DIBt übernimmt die Qualitätssicherung für Energieausweise in Form einer 2-stufigen Stichprobenprüfung. Hierbei wird u. A. das Berechnungsverfahren und die Datengrundlagen für den Energieausweis geprüft. Die Registriernummern sind kostenpflichtig und bei uns im Komplettpreis enthalten.
Welche Bedeutung haben die Energieeffizienzklassen im Energieausweis ?
A: Energiebedarf – 30 bis 50 kWh/(m²a); Einstufung als “KfW 55-Haus”; erfüllt die Mindestvorgaben der EnEV 2016.
B: Energiebedarf – 50 bis 75 kWh/(m²a); “KfW-Energiesparhaus 60” oder “3-Liter-Haus”, wenn das Gebäude nur drei Liter Heizöl oder weniger pro Jahr und Quadratmeter Fläche benötigt; erfüllt die Mindestvorgaben der EnEV 2014.
C: Energiebedarf – 75 bis 100 kWh/(m²a); der Standard entspricht ungefähr dem klassischen Niedrigenergiehaus.
D: Energiebedarf – 100 bis 130 kWh/(m²a); hält die Vorgaben der EnEV ein; meist handelt es sich um kompakte Neubauten, zum Teil aber auch um qualitativ hochwertig sanierte Bestandsgebäude mit einer effizienten Heizung und guter Dämmung.
E: Energiebedarf – 130 bis 160 kWh/(m²a); häufig Einfamilienhäuser und sanierte Altbauten, die sowohl die Mindestanforderungen der EnEV und die Standards der zweiten Wärmeschutzverordnung von 1982 einhalten.
F: Energiebedarf – 160 bis 200 kWh/(m²a); vollständig sanierte Altbauten, die die Vorgaben der EnEV an ein Energieklassen Haus für Bestandsimmobilien erfüllen.
G: Energiebedarf – 200 bis 250 kWh/(m²a); teilweise modernisierte und isolierte Altbauten; häufig nur rudimentär gedämmt nach der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 und mit einer neuen Heizung versehen.
H: Energiebedarf – über 250 kWh/(m²a); in dieser schlechtesten der Energieeffizienzklassen für ein Haus befinden sich hauptsächlich völlig unsanierte Altbauten und Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen.
Ab der Energieeffizienzklasse F wird von sogenannten „worst performance buildings“ (wpb) gesprochen, also Gebäuden die besonders energieineffizient sind.
In der geplanten EU-Richtlinie soll zukünftig geregelt werden, dass alle Wohngebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen müssen und ab 2040 alle Häuser in der Klasse D sein müssen. Die Umsetzung in deutsches Recht soll bis zum Sommer 2023 in einer Gesetzesnovelle zum GEG 2023 umgesetzt werden. Um die Bürger für die rasche Umsetzung zu „motivieren“, wird bereits über Bußgelder von bis zu 50 T€ diskutiert.
Für welche Regionen stellen wir Energieausweise aus?
Prinzipiell stellen wir Energiepässe für alle Regionen in Deutschland aus. Wenn in einzelnen Fällen eine Vor-Ort-Besichtigung notwendig ist, erstellen wir Ihnen gern ein Angebot hierzu.
Energieausweise für die PLZ-Region Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg, Halberstadt, Gifhorn, Wernigerode:
38015 Braunschweig, 38023 Braunschweig, 38100 Braunschweig, 38102 Braunschweig, 38104 Riddagshausen, 38106 Braunschweig, 38108 Dibbesdorf, 38110 Harxbüttel, 38112 Münzberg, 38114 Braunschweig, 38116 Braunschweig, 38118 Braunschweig, 38120 Lamme, 38122 Stiddien, 38124 Heidberg, 38126 Rautheim, 38154 Bornum, 38159 Groß Gleidingen, 38162 Gardessen, 38165 Klein Brunsrode, 38170 Eitzum, 38173 Apelnstedt, 38176 Bortfeld, 38179 Hülperode, 38226 Gitter, 38228 Gitter, 38229 Hallendorf, 38239 Immendorf, 38259 Beinum, 38268 Barbecke, 38271 Binder, 38272 Hohenassel, 38274 Gustedt, 38275 Haverlah, 38277 Groß Heere, 38279 Sehlde, 38281 Fümmelse, 38300 Linden, 38302 Atzum, 38304 Okertalsiedlung, 38312 Bornum, 38315 Burgdorf, 38319 Klein Biewende, 38321 Groß Denkte, 38322 Kalme, 38324 Groß Biewende, 38325 Roklum, 38327 Semmenstedt, 38329 Wittmar, 38350 Bad Helmstedt, 38364 Esbeck, 38368 Bisdorf, 38372 Hohnsleben, 38373 Frellstedt, 38375 Räbke, 38376 Groß Steinum, 38378 Warberg, 38379 Kißleberfeld, 38381 Bahnhof Jerxheim, 38382 Beierstedt, 38384 Gevensleben, 38385 Dobbeln, 38387 Söllingen, 38388 Twieflingen, 38440 Alt Wolfsburg, 38442 Ilkerbruch, 38444 Hattorf, 38446 Almke, 38448 Neuhaus, 38458 Büstedt, 38459 Mackendorf, 38461 Danndorf, 38462 Grafhorst, 38464 Groß Sisbeck, 38465 Benitz, 38467 Bergfeld, 38468 Boitzenhagen, 38470 Kaiserwinkel, 38471 Eischott, 38473 Hoitlingen, 38474 Fahrenhorst, 38476 Barwedel, 38477 Jembke, 38479 Tappenbeck, 38486 Belfort, 38489 Darnebeck, 38518 Gamsen, 38524 Dannenbüttel, 38527 Grassel, 38528 Rethen, 38530 Didderse, 38531 Ausbüttel, 38533 Bechtsbüttel, 38536 Höfen, 38539 Hahnenhorn, 38542 Leiferde, 38543 Dalldorf (Leiferde), 38547 Edesbüttel, 38550 Försterkamp, 38551 Klein Vollbüttel, 38553 Gravenhorst, 38554 Weyhausen, 38556 Grußendorf, 38557 Osloß, 38559 Kästorf, 38640 Goslar, 38642 Ohlhof, 38644 Frau Sophienhütte, 38667 Bündheim, 38678 Clausthal, 38685 Herzog Juliushütte, 38690 Lengde, 38700 Hohegeiß, 38704 Groß Döhren, 38707 Schulenberg im Oberharz, 38709 Wildemann, 38723 Ildehausen, 38729 Groß Rhüden, 38820 Kahmannsmühle, 38822 Emersleben, 38828 Wegeleben, 38829 Klussiedlung, 38835 Göddeckenrode, 38836 Dedeleben, 38838 Arbketal, 38855 Schmatzfeld, 38871 Eckerkrug, 38875 Büchenberg, 38877 Waldschlösschen, 38879 Brockenhaus, 38889 Oesig, 38895 Böhnshausen, 38899 Kahlenberg