Wir sind zugelassene Energieberater für alle Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und bieten eine Energieberatung nach BAfA & KfW Richtlinien als individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) Vor-Ort an.
update vom BAfA, 05.08.2024: Die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude & Nichtwohngebäude wird um die Hälfte reduziert.
Energieeffizienz Experten für Wohngebäude und Nichtwohngebäude bei der Deutschen Energie-Agentur (DENA), dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
0371/64967084
Sichern Sie sich jetzt schon bis zu 70% Förderung für die Heizungsanlage Ihres Gebäudes, bevor die Fördertöpfe wieder ausgeschöpft sind !
Wer zuerst kommt, malt zuerst: Am 01.01.2024 trat das neue GEG 2024 in Kraft. Bei der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2023) Anfang 2023, waren bereits 2 Tage nach Start die Fördertöpfe leer und das Förderprogramm wurde ausgesetzt. Ähnlich war es beim Start des KfW Förderprogramms „Solarstrom für Elektroautos” am 26.09.2023 – hier war das Geld bereits am ersten Tag verbraucht. Das Chaos in den letzten Wochen des Jahres 2023 im Zusammenhang mit der Haushaltssperre hat dazu geführt, das viele Förderprogramme ausgesetzt wurden, von denen Einige bis zum heutigen Tag noch nicht wieder in Kraft sind. Bei den Förderprogrammen BEG Wohngebäude und Nichtwohngebäude bei der KfW sind Anträge noch nicht wieder möglich. Für eine Übergangsfrist gilt, das Aufträge für den Austausch der Heizung zuerst erteilt werden müssen und dann nachträglich die Förderung beantragt werden kann. Zu beachten ist, dass kein Rechtanspruch besteht und Förderungen nur so lange bewilligt werden, wie Geld zur Verfügung steht.
Eine clevere Grundlage für Ihren Förderantrag ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP), der durch die BAfA Förderung für jeden erschwinglich ist. Mit dem Sanierungsfahrplan können Sie sich zusätzliche 5% iSFP-Bonus von der BAFA für die meisten Modernisierungen (Dämmung, Fenster, Türen) sichern, gleichzeitig verdoppeln sich die förderfähigen Kosten auf 60 TEUR pro Jahr.
Vorbereitung ist alles: Je nach Nachfrage und Auslastung der Energieberater müssen Sie mit einer Erstellzeit von mindestens 4 Wochen für den Sanierungsfahrplan rechnen. Sie sollten also bereits jetzt schon einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen um pünktlich bei Start des Antragsverfahrens Ihren Förderantrag stellen zu können.
Schöpfen Sie alle Fördermöglichkeiten aus: In unseren Sanierungsfahrplänen stellen wir Ihnen die aktuellen Fördersätze ab 01.01.2024 für die empfohlenen Einzelmaßnahmen detailliert dar. Mit dem Sanierungsfahrplan erhalten Sie außerdem eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur energetischen Sanierung Ihres Gebäudes. Welche der vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen Sie tatsächlich ausführen wollen, liegt dabei allein in Ihrer Entscheidung.
„Den Ergänzungskredit – Plus (358) erhalten Privatpersonen, die
- eine Zuschusszusage der KfW und/oder einen Zuwendungsbescheid des BAFA nach der Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) auf ihren Namen vorweisen können …“
Energieberatung * Vor-Ort * individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) * Initialberatung kostenlos in Chemnitz – Gera – Hohenleuben – Greiz – Weida – Zwickau – Glauchau – Hohenstein-Ernstthal – Flöha – Frankenberg – Burgstädt
inklusive 650 EUR BAfA-Förderung
individueller Sanierungsfahrplan inkl. Vor-Ort-Termin zur Bestandaufnahme
Bearbeitungszeit ca. 2 Wochen
Versand als PDF, Zahlung per Rechnung
Ihr Eigenanteil: 1.075,00 EUR
inklusive 850 EUR BAfA-Förderung
individueller Sanierungsfahrplan inkl. Vor-Ort-Termin zur Bestandaufnahme
Bearbeitungszeit ca. 2 Wochen
Versand als PDF, Zahlung per Rechnung
(*) – Preis pro weitere Wohneinheit 250 EUR (verringerter Staffelpreis nach Anzahl WE)
Ihr Eigenanteil: 1.575,00 EUR*
Unabhängige Energieberatung und individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) gemäß BAfA-Richtlinien (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Folgende Leistungen sind u. a. enthalten:
- zugelassener Energieeffizienzexperte für Bundesprogramme BEG EM und BEG WG
- Ganzheitliche Vor-Ort-Begehung und Beratung
- Dokumentation des energetischen Ist-Zustands Ihres Hauses
- Entwicklung von Sanierungsvorschlägen, u. a. bzgl. der Gebäudehülle (Wände, Dach, Fenster, Boden) und Anlagentechnik (Heizung, Warmwasser, Wärmeverteilung, Lüftung)
- Ermittlung der individuellen Fördermöglichkeiten und Wirtschaftlichkeitsanalyse
- Festlegung und Abstimmung der individuellen Sanierungsschritte und des Sanierungsziels.
Voraussetzungen für den iSFP:
- Ein- , Zwei-, Mehrfamilienhaus im privaten Besitz
- Haus älter als 10 Jahre
- kein Denkmalschutz
- kein iSFP bereits erteilt oder beantragt
Zusatzleistungen für die Beantragung der Fördermittel bei der KfW und BAfA:
- Seit der Novellierung zum GEG 2023 und Inkrafttreten am 01.01.2023 ist die Einbeziehung eines Energieberaters bei der Beantragung der Einzelmaßnahmen beim BAfA notwendig. Der Energieberater muss dazu eine Technische Projektbeschreibung (TPB) zu den beantragten Einzelmaßnahmen und eine Verwendungsnachweiserklärung (TPN) erstellen. Diese Leistung bieten wir Ihnen nur in Verbindung mit einem iSFP an.
Der Preis beträgt pro förderfähiges Maßnahmenpaket für die TPB und TPN 350,00 EUR pauschal. - Gleiches gilt für Anträge zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Hier benötigen Sie die sog. Bestätigung zum Antrag (BzA) und nach Abschluss der Maßnahmen die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Der Preis beträgt pro Antrag für die BzA und BnD 350,00 EUR pauschal.
Fragen und Antworten zur Förderung durch BAfA & KfW
Klicken Sie auf die Überschrift um zum jeweiligen Abschnitt zu gelangen:
Wie hoch ist der Fördersatz für den Austausch der alten Heizung ?
Wie hoch ist der Fördersatz bei Maßnahmen an der Gebäudehülle ?
Wie kann ich die Fördermittel beantragen ?
Welche technischen Mindestanforderungen müssen erfüllt werden um eine Förderung zu erhalten ?
Wie hoch ist der Fördersatz für den Austausch der alten Heizung ?
(Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klimaschutz/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942)
Die aufgeführten Anlagen zur Wärmeerzeugung werden mit folgendem Fördersatz gefördert:
- Grundförderung 30 % für
– Biomasseheizungen (Scheitholz, Pellets etc.)
– Wärmepumpen
– Solarthermie
– Hybridheizung
– Gasheizung mit erneuerbaren Gasen - Geschwindigkeitsbonus 20 %
– bei Austausch der alten, funktionsfähigen fossilen Heizung durch eines der obengenannten Heizsysteme - Bonus natürliches Kältemittel in Wärmepumpen 5 %
- Einkommensbonus 20 %
Anmerkung: Notwendige Flächenheizsysteme (Fußbodenheizungen oder Wandheizungen) gehören mit zum Wärmeerzeuger und werden mit dem selben Satz bezuschusst. Die Gesamtförderung ist auf 70 % gedeckelt.
Wie hoch ist der Fördersatz bei Maßnahmen an der Gebäudehülle ?
Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle, hierzu gehören die Dämmung der Fassade, der Einbau neuer Fenster oder Türen, die Dämmung des Daches bzw. der obersten Geschoßdecke und die Dämmung der Kellerdecke gibt es von der BAFA einen Zuschuss von 15% zuzüglich 5% Bonus, wenn vorab ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wurde. Wichtig: Hierbei ist zu beachten, dass die Maßnahmen nicht vor Antragsstellung begonnen werden dürfen !
Hier ein Überblick zu den aktuellen Fördersätzen für energetische Modernisierungen nach Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024):
Wie kann ich die Fördermittel beantragen ?
Seit dem Inkrafttreten der Gesetzesnovelle zum GEG, dem GEG 2023 am 01.01.2023 müssen Sie bei der Beantragung einen zugelassenen Energieberater mit einbeziehen. Der Antrag kann noch durch Sie selbst gestellt werden, jedoch benötigen Sie eine sogenannte Technische Projektbeschreibung (TPB) und eine Verwendungsnachweiserklärung nach erfolgter Modernisierungsmaßnahme. Diese beiden Dokumente müssen von einem Energieberater erstellt werden. Hierin wird beschrieben und bestätigt, dass die Mindestanforderungen für die Förderfähigkeit der Maßnahmen erfüllt werden.
Welche technischen Mindestanforderungen müssen erfüllt werden um eine Förderung zu erhalten ?
Ebenfalls neu sind die technischen Mindestanforderungen an die Maßnahmen um als förderfähig eingestuft zu werden. Bisher galt: „Hauptsache eine energetische Verbesserung – egal wie hoch“
Ab 01.01.2023 wurden die Mindestanforderungen im Gesetz verankert, welche sogar die Anforderungen an einen Neubau übertreffen. Außenwände müssen nun mindestens einen U-Wert von 0,14 erreichen (Neubauanforderung: 0,2). Das bedeutet bei einer 24er-Ziegelwand zusätzliche 30 cm Dämmung. Ähnlich sieht es beim Dach aus. Die bisher übliche 180 mm Zwischensparrendämmung ist nicht mehr ausreichend. Zusätzlich benötigen Sie weitere 100-120 mm Aufsparren- bzw. Untersparrendämmung. Dies ist bei vielen Bestandsgebäuden nur mit sehr großem Aufwand oder gar nicht möglich. Viel Spaß beim Dämmen !
Hier ein Überblick zu den Mindestanforderungen: